Hörgeräte werden beim GKV-Spitzenverband abhängig von der Verstärkung und dem maximalen Ausgangsschalldruckpegel in der Untergruppe 13.20.10 oder 13.20.22 in dem Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Dabei ist zu beachten, dass Geräte mit einer Verstärkung von >=65dB und einem maximalen Ausgangsschalldruckpegel von >=125dB zur Untergruppe 13.20.10 gehören. Die Messwerte sind mit dem 2 cm³-Kuppler nach DIN EN 60318-5 zu bestimmen.
Für beide Produktgruppen bieten wir folgende Prüfungen an:
Um eine Prüfung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Die Unterlagen können anschließend in digitaler Form bei dem GKV-Spitzenverband eingereicht werden.
Falls Sie ein bereits zugelassenes Gerät durch eine baugleiche Sonderausführung erweitern möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular, welches uns unterschrieben und im Original vorliegen muss.
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