Hörgeräte

Prüfablauf für Hörgeräte

Hörgeräte

Produktgruppen 13.20.10 und 13.20.22


Hörgeräte werden beim GKV-Spitzenverband abhängig von der Verstärkung und dem maximalen Ausgangsschalldruckpegel in der Untergruppe 13.20.10 oder 13.20.22 in dem Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Dabei ist zu beachten, dass Geräte mit einer Verstärkung von >=65dB und einem maximalen Ausgangsschalldruckpegel von >=125dB zur Untergruppe 13.20.10 gehören. Die Messwerte sind mit dem 2 cm³-Kuppler nach DIN EN 60318-5 zu bestimmen.

Für beide Produktgruppen bieten wir folgende Prüfungen an:

Bauartprüfung

Bericht über den Funktionsumfang

Um eine Prüfung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Bauartprüfung - herunterladen
  • Antrag auf Erstellung eines Berichtes über den Funktionsumfang (falls erwünscht) - herunterladen
  • Fragebogen zum Antrag auf Erstellung eines Berichtes über den Funktionsumfang - herunterladen
  • Datenkatalog (Vorlage mit Beispieldaten DIN EN 60118-0: 2016) - herunterladen, Ausfüllhilfe (englisch)
  • Mustergerät
  • Messdaten Mustergerät (Vorlage mit Beispieldaten DIN EN 60118-0: 2016) - herunterladen, Ausfüllhilfe (englisch)
  • Datenblätter des zu prüfenden Hörgerätetyps in Deutsch
  • Funktionsschema des zu prüfenden Hörgerätetyps
  • Software und Kabel zur Programmierung des Hörgerätes
  • Schriftliche Vollmacht des Herstellers, falls der Hersteller nicht mit dem Antragsteller identisch ist

Die Unterlagen können anschließend in digitaler Form bei dem GKV-Spitzenverband eingereicht werden.


Falls Sie ein bereits zugelassenes Gerät durch eine baugleiche Sonderausführung erweitern möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular, welches uns unterschrieben und im Original vorliegen muss.

Fragen?

Wir informieren Sie gerne.

+49 5975 3052 980

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