Tinnitusgeräte

Prüfablauf für Tinnitusgeräte

Tinnitusgeräte

Produktgruppe 13.20.14


Tinnitusgeräte können entweder ausschließlich mit einer Tinnitusfunktion oder zusätzlich auch mit einer Hörgerätefunktion ausgestattet sein und werden dementsprechend im GKV-Hilfsmittelkatalog gelistet. Bei den Kombigeräten ist es wichtig, dass der Hörgeräteteil gleichzeitig mit geprüft wird oder schon vorher geprüft wurde (siehe Prüfablauf Hörgeräte).

Für alle Tinnitusgeräte bieten wir folgende Prüfungen an:

Bauartprüfung

Bericht über den Funktionsumfang

Um eine Prüfung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Bauartprüfung - herunterladen
  • Antrag auf Erstellung eines Berichtes über den Funktionsumfang (falls erwünscht) - herunterladen
  • Fragebogen zum Antrag auf Erstellung eines Berichtes über den Funktionsumfang - herunterladen
  • Datenkatalog (Vorlage mit Beispieldaten DIN EN 60118-0: 2016) - herunterladen, Ausfüllhilfe (englisch)
  • Mustergerät
  • Messdaten Mustergerät (Vorlage mit Beispieldaten DIN EN 60118-0: 2016) - herunterladen, Ausfüllhilfe (englisch)
  • Datenblätter des zu prüfenden Hörgerätetyps in Deutsch
  • Funktionsschema des zu prüfenden Hörgerätetyps
  • Software und Kabel zur Programmierung des Hörgerätes
  • Schriftliche Vollmacht des Herstellers, falls der Hersteller nicht mit dem Antragsteller identisch ist

Die Unterlagen können anschließend in digitaler Form bei dem GKV-Spitzenverband eingereicht werden.

Falls Sie ein bereits zugelassenes Gerät durch eine baugleiche Sonderausführung erweitern möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular, welches uns unterschrieben und im Original vorliegen muss.

Fragen?

Wir informieren Sie gerne.

+49 5975 3052 980

office@meprolab.de

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