Tinnitusgeräte können entweder ausschließlich mit einer Tinnitusfunktion oder zusätzlich auch mit einer Hörgerätefunktion ausgestattet sein und werden dementsprechend im GKV-Hilfsmittelkatalog gelistet. Bei den Kombigeräten ist es wichtig, dass der Hörgeräteteil gleichzeitig mit geprüft wird oder schon vorher geprüft wurde (siehe Prüfablauf Hörgeräte).
Für alle Tinnitusgeräte bieten wir folgende Prüfungen an:
Um eine Prüfung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Die Unterlagen können anschließend in digitaler Form bei dem GKV-Spitzenverband eingereicht werden.
Falls Sie ein bereits zugelassenes Gerät durch eine baugleiche Sonderausführung erweitern möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular, welches uns unterschrieben und im Original vorliegen muss.
+49 5975 3052 980
office@meprolab.de
© 2025 MeproLab GmbH